Bibliotheksordnung


Die zentrale Bibliothek des SGG ist eine Arbeits- und Ausleihbibliothek.

Öffnungszeiten

Montag7.35 – 13.00 Uhr14.00 – 16.20 Uhr
Dienstag7.35 – 13.00 Uhr14.00 – 16.55 Uhr
Mittwoch7.35 – 13.00 Uhr14.00 – 15.45 Uhr
Donnerstag7.35 – 13.00 Uhr14.00 – 16.20 Uhr
Freitag7.35 – 13.00 Uhr14.00 – 16.05 Uhr


Ausleihe

Die Bestände teilen sich in einen Ausleih- und einen Präsenzbereich (roter Punkt). Die Leihfrist beträgt vier Wochen – die Ferienzeit nicht mitgerechnet; eine Verlängerung ist unter Vorlage der ausgeliehenen Bücher/Medien möglich, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Am letzten Freitag vor Beginn der Sommerferien sind alle Bücher/Medien zurückzugeben.


Mahnungen
Für nicht rechtzeitig zurückgebrachte Bücher/Medien wird eine Säumnisgebühr von 0,50 Euro pro angefangener Woche und Buch/Medium erhoben. Nach vierwöchiger Überschreitung der Leihfrist erfolgt eine kostenpflichtige schriftliche Mahnung (2,50 Euro); nach weiteren vier Wochen ergeht eine Wiederbeschaffungsrechnung in Höhe des aktuellen Preises.

Haftung 
Bei Verlust oder Beschädigung (auch Eintragungen, Unterstreichungen etc.) ist der Nutzer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter zum Ersatz des Buches/Mediums einschließlich aller Aufwendungen, die zur Wiederherstellung notwendig sind, verpflichtet. Jeder Bibliotheksbenutzer ist gehalten, den Zustand der benutzten Bücher/Medien zu prüfen und etwaige Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, so gelten die Bucher/Medien als in einwandfreiem Zustand.

Anmeldung
Für jeden Bibliotheksbenutzer wird eine Anmeldekarte angelegt, auf der er mit seiner Unterschrift die Anerkennung der Bibliotheksordnung erklärt.

Benutzerausweis 
Angemeldete Benutzer erhalten einen Benutzerausweis ausgehändigt, der beim Betreten der Bibliothek bei der Bibliothekarin zu hinterlegen ist.

Benutzte Bücher
Benutzte Bücher dürfen weder liegen gelassen noch selbst zurückgestellt werden, sondern sind bei der Bibliothekarin an der Theke abzugeben.

Verhalten in der Bibliothek
Die Bibliothek ist eine Stätte zum Arbeiten und zum Studium; daher müssen Störungen aller Art unterbleiben Notwendige Gespräche sind nur im Flüsterton gestattet ( Silentium). Die Anweisungen der Bibliothekarin sind zu befolgen. Essen (auch Kaugummikauen) Trinken, Rauchen sowie die Benutzung von Mobiltelefonen und Unterhaltungselektronik sind in der Bibliothek nicht erlaubt, Räume und Einrichtungen der Bibliothek sind pfleglich zu behandeln; für Schäden haftet der Verursacher bzw. sein gesetzlicher Vertreter. Taschen, Mappen, Rucksäcke sowie Mäntel und Jacken sind vor dem Betreten der Arbeits- und Lesebereiche in den Regalen neben der Eingangstür abzulegen.