Ihnen ist bezüglich der Schulbuchausleihe etwas unklar? Ihnen fehlt eine Information? Werfen Sie doch mal einen Blick in unser FAQ, vielleicht sind Sie ja nicht die/der Erste, die/der diese Frage stellt!
Was ist der Unterschied zwischen der unentgeltlichen und der entgeltlichen Schulbuchausleihe?
Bei der unentgeltlichen Variante erhalten Schüler sämtliche Schulbücher sowie ergänzende Druckschriften (wie z.B. Arbeitshefte oder Übungshefte) unentgeltlich. Als Voraussetzung hierzu müssen die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen. Die entsprechenden Anträge werden immer im Januar eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr von den Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
Überschreitet das Einkommen diese Grenze, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (entgeltliche Ausleihe). Die Anmeldung hierzu erfolgt im Frühjahr. An dieser entgeltlichen Ausleihe können generell alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von Einkommensgrenzen – teilnehmen.
Nähere Auskünfte über beide Varianten der Schulbuchausleihe erhalten Sie sowohl von der Abteilung Schulverwaltung des Landkreises Mainz-Bingen als auch beim Land Rheinland-Pfalz. Für beide Varianten können die Anträge jetzt auch online gestellt werden.
Wo finde ich die Schulbuchliste für mein Kind?
Sie finden eine Schulbuchliste im Elternportal der Schulbuchausleihe, sobald Sie sich mit dem Freischaltcode dort registrieren. Der Freischaltcode wird in der Regel Anfang Mai eines jeden Jahres in den Klassen ausgeteilt. Die neuen 5.Klassen und anderen neuen Schüler erhalten diesen mit der Post.
Die Schulbuchlisten für alle Jahrgänge werden auch auf unserer Homepage veröffentlicht.
Ich habe keinen Internetanschluss zuhause oder brauche Hilfe beim Beantragen der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Pecher in unserem Sekretariat. Wir stehen Ihnen als Servicestelle zur Verfügung.
Ich habe die Anmeldefrist versäumt – WAS NUN??
In diesem Falle müssen Sie sich an den zuständigen Schulträger wenden, die Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim, Schülerverwaltung (Tel. 06132-787-0). Die Schule kann nicht über die nachträgliche Zulassung zur Schulbuchausleihe oder Lernmittelfreiheit entscheiden. Darüber entscheidet einzig und allein der Schulträger.
Registrierung/Teilnahme an der Ausleihe über das Elternportal
Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung im Elternportal noch nicht automatisch auch zu einer Bücherbestellung führt! Die Registrierung ist jedoch notwendig, um anschließend die Buchbestellung durchführen zu können.
Einige Bücher/Materialien sind nicht in meinem Paket vorgesehen. Warum?
Von der Ausleihe sind ergänzende Druckschriften bzw. Materialien ausgeschlossen. Dies sind insbesondere Arbeitshefte, aber auch Materialien wie Taschenrechner, Wörterbücher, Formelsammlungen und Notenblätter. Falls die Nutzungsdauer mehr als drei Jahre beträgt, müssen Unterrichtsmaterialien (z.B. Atlanten und Bibeln) auch selbst angeschafft werden.
Wann erhält mein Kind das Buchpaket?
Hier am Stefan-George-Gymnasium werden die Buchpakete in den Sommerferien gepackt und am ersten Schultag verteilt. Für die Jahrgänge 6-13 befinden sich die Bücher in den entsprechenden Klassenräumen bzw. Stammkursräumen und werden dort von Klassenlehrern/-innen und Stammkursleiter/-innen verteilt. Für unsere neuen 5. Klassen findet die Ausgabe normalerweise im Raum NE6 statt. Der genaue Zeitpunkt wird rechtzeitig auf der Homepage und im Begrüßungsbrief bekannt gegeben werden.
Es liegen nicht alle Bücher/ein falsches Buch dem Buchpaket bei. Woran liegt das?
Das Fehlen vereinzelter Bücher/Paketieren von falschen Büchern kann zwei verschiedene Gründe haben:
- 1. In den Sommerferien finden eine umfangreiche Hauptlieferung der Bücher und mehrere Nachlieferungen statt. Es kann in diesem Zusammenhang durchaus sein, dass vereinzelt Bücher noch nicht geliefert wurden. In diesem Fall ist auf Ihrem Ausleihschein der Hinweis vorhanden „folgt später“.
- 2. Um die Schüler/-innen im kommenden Schuljahr mit Büchern versorgen zu können, werden im Rahmen der Vorbereitung in den Schulportalen für jeden Schüler Häkchen bei den einzelnen Fächern gesetzt. Obwohl das Team rund um die Schulbuchausleihe um Sorgfalt bei der Eingabe bemüht ist, kann es durchaus sein, dass versehentlich bei der Menge der Schüler ein Häkchen falsch gesetzt wird. Dies hätte zur Folge, dass sich im Buchpaket ein falsches Buch befindet. Falls dies der Fall sein sollte, setzen Sie sich bitte umgehend mit Frau Pecher im Sekretariat in Verbindung.
Beschriftung der Bücher meines Kindes und Schutzumschlag – was geht, was geht nicht?
Auf den ausgeliehenen Büchern selbst dürfen keine Aufkleber verwendet werden oder Namen eingetragen werden. Sehr empfehlenswert ist ein abnehmbarer Schutzumschlag, auf dem dann Name/Klasse Ihres Kindes vermerkt werden können. Dies ist insbesondere hilfreich, Verwechslungen vorzubeugen, wenn mehrere Geschwister oder andere Klassenkameraden an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Ein gefundenes Buch kann auf diese Weise schneller den Weg zu seinem Besitzer wiederfinden.
Wann erhält mein Kind fehlende Bücher?
Da Nachlieferungen generell von der Kapazität des Buchhändlers abhängig sind, kann keine Zeitangabe gemacht werden. Sobald eine Nachlieferung am SGG eintrifft, wird sie normalerweise innerhalb des gleichen Tages verarbeitet und für die entsprechenden Schüler/-innen paketiert. Der/die Schüler werden über den Klassenleiter/Stammkursleiter benachrichtigt, sobald die fehlenden Bücher im Sekretariat abgeholt werden können.
Schäden an Büchern – wohin kann ich mich wenden?
Sobald Ihr Kind das Buchpaket mit nach Hause bringt, sichten Sie bitte umgehend sämtliche Bücher nach Schäden. Es wird zwar bei der Rücknahme darauf geachtet, dass zu sehr beschädigte Bücher nicht mehr zur Ausleihe im nächsten Schuljahr freigegeben werden, aber auch hier kann aufgrund der Büchermassen auch einmal ein Buchschaden übersehen werden. Sie (oder Ihr Kind) sollte unbedingt zeitnah (spätestens innerhalb einer Woche nach Ausgabe der Bücher) im Sekretariat mit dem beschädigten Buch vorstellig werden. Der Schaden wird von uns auf dem Ausleihschein notiert und findet bei der Rücknahme entsprechende Berücksichtigung.
Bei starken Beschädigungen kann im Einzelfall auch ein Austausch des Buches vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie aber, dass unterschieden werden muss zwischen normalen Gebrauchsspuren und Beschädigungen. Da die Bücher mehrere Jahre im Ausleihzyklus sind, sind natürlich auch Gebrauchsspuren vorhanden.
Wie und wo kann ich die Bücher bezahlen?
Der Schulträger, der Landkreis Mainz-Bingen, zieht die Leihgebühr ein.
Mein Kind findet plötzlich ein ausgeliehenes Buch mitten im Schuljahr nicht mehr – was nun?
Bitte besorgen Sie nicht einfach ein neues Buch! Setzen Sie sich umgehend mit Frau Pecher vom Sekretariat in Verbindung. Ihr Kind wird mit einem neuen Buch versehen, und für das verloren gegangene müssen Sie Schadensersatz leisten. Dieser wird über die Kreisverwaltung als Schulträger abgewickelt.
Mein Kind wechselt die Schule – wie funktioniert das mit den ausgeliehenen Büchern?
Auch wenn Ihr Kind an der neuen Schule ebenfalls an der Ausleihe teilnimmt, müssen sämtliche am SGG ausgegebene Bücher zurückgegeben werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Arbeitshefte. Diese werden nur dann entgegen genommen, wenn sie noch nicht beschrieben worden sind. Anhand des am Schuljahresbeginn ausgehändigten Ausleihscheines sehen Sie die zurückzugebenden Bücher. Vergleichen Sie bitte vorher Titel und Barcode-Nummer des jeweiligen Buches mit dem des Ausleihscheines (Hinweis: Geschwister tauschen manchmal Bücher untereinander aus).
Die Bücher können vormittags in den großen Pausen bei Frau Pecher abgegeben werden. Nach beendeter Rücknahme erhält der Schüler/die Schülerin eine Rückgabequittung, auf der neben den zurückgegebenen Büchern auch ersehbar ist, welche Bücher u.U. vergessen wurden.
Erst wenn sämtliche Bücher an der abgehenden Schule abgegeben wurden, kann ein Buchpaket an der aufnehmenden Schule paketiert werden!
Was mache ich am Ende des Schuljahres mit den ausgeliehenen Büchern?
Ungefähr drei Wochen vor Schuljahresende erhält jeder Schüler/jede Schülerin, der/die an der Schulbuchausleihe teilnimmt, über die Klassenleitung/Stammkursleitung einen sog. Rücknahmeschein. Auf diesem Rücknahmeschein ist ersichtlich, welche der ausgeliehenen Bücher zurückgegeben werden und welche für das kommende Schuljahr behalten werden können. Entsprechend dieses Rücknahmescheins packen Sie bitte die Bücher ein, entfernen jedoch vorher bitte den Schutzumschlag.
Auf der Rückseite des Rücknahmescheines finden Sie einen Klassen-Terminplan, aus dem hervorgeht, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Klasse Ihres Kindes die Bücher zurückgeben muss. Die Klasse trifft sich zu diesem Zeitpunkt mit dem entsprechenden Fachlehrer vor dem Raum NE5 a/b. Dort werden die Bücher von zwei Mitarbeitern der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und Frau Pecher entgegen genommen.
Sollte Ihr Kind zu diesem Termin aus irgendeinem Grund verhindert sein (Krankheit u.ä.), stehen Ihnen noch sog. Nachzügler-Termine zur Verfügung, die Sie ebenfalls dem Terminplan entnehmen können.
Ein verschwundenes Buch hat sich wiedergefunden – wohin kann ich mich wenden?
Bis zu einem gewissen Zeitpunkt, der uns jährlich von der Kreisverwaltung als Schulträger mitgeteilt wird, können noch nachträglich wiedergefundene Bücher im Sekretariat abgegeben werden. Dies betrifft lediglich Bücher aus dem letzten vorausgegangenen Schuljahr. Setzen Sie sich bitte vorab mit unserem Sekretariat in Verbindung, ob es Ihnen noch möglich ist, dieses Buch abzugeben.
Sollte es für eine Rückgabe zu spät sein, setzen Sie sich bitte mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Schulträger in Verbindung.
Ich habe ein mir in Rechnung gestelltes beschädigtes Buch bezahlt – wie ist die weitere Vorgehensweise?
Sobald von Ihnen die Rechnung über ein beschädigtes Buch beglichen wurde, geht das Buch in Ihren Besitz über. Das heißt im Klartext, dass Sie dieses Buch ausgehändigt bekommen. Setzen Sie sich bitte hierfür mit Frau Pecher im Sekretariat in Verbindung. Sie sucht das entsprechende Buch aus den Schadensfällen heraus. Gegen Vorlage des Überweisungsbeleges wird Ihnen oder Ihrem Kind das Buch dann ausgehändigt.