Wichtige Informationen zum Prozedere der Schulbuchausleihe

Aus gegebenem Anlass möchten wir dringend darauf hinweisen, dass auf den ausgeliehenen Büchern direkt weder ein Namensetikett aufgeklebt noch der Schülername geschrieben werden darf. Es wird dringend empfohlen, die Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen. Auf diesem kann dann ein Namensetikett angebracht werden.

Generelle Informationen

Wichtig:

Unabhängig davon, für welche Variante der Schulbuchausleihe Sie sich qualifizieren/entscheiden: melden Sie Ihr Kind auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Fristen an, auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Ihr Kind evtl. wiederholt oder abgeht. Im Falle einer späteren Entscheidung zur Wiederholung eines Jahrgangs werden die Fächer bzw. Bücher entsprechend angepasst. Im Falle eines Abgangs gilt die Anmeldung/Bewilligung zur Schulbuchausleihe/Lernmittelfreiheit auch an der neuen Schule Ihres Kindes (innerhalb des Landkreises).
Lassen Sie deshalb NICHT die Anmeldungsfristen aus dem Grund verstreichen, weil Sie über die weitere schulische Laufbahn Ihres Kindes noch im ungewissen sind!

Unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit):

Für die Bearbeitung der Anträge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) ist der Schulträger (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) zuständig. Informationen über die Möglichkeiten der Antragstellung sollen von der Schule in der Zeit vom 12.1.-31.1.2024 an die Schüler*innen über die Klassenlehrer/innen und Stammkursleiter/innen verteilt werden. Hier am SGG wird diese Information mit den Halbjahreszeugnissen ausgegeben werden. Bitte schauen Sie in den Rucksäcken und Taschen Ihrer Kinder nach diesen fristgebundenen Unterlagen. Im gleichen Zuge erhalten Sie als Eltern/Sorgeberechtigte entweder über das Stundenplanprogramm UNTIS oder über unsere E-Mail-Verteiler ebenfalls diese Informationen.
Vom Schulträger neu eingeführt und bevorzugt ist die Möglichkeit, die Anträge online direkt zu stellen.

Den entsprechenden Link hierzu finden Sie hier (Infoschreiben der Kreisverwaltung zu der neuen Möglichkeit).

Der Schulträger bittet eindringlich, diese Option vorrangig zu nutzen.

Der Schulträger bevorzugt die online Antragstellung gegenüber der Papierform, daher werden ab diesem Schuljahr keine Papieranträge mehr flächendeckend verteilt. Sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Anträge in Papierform werden nur noch in Ausnahmefällen ausgegeben. Auf der Homepage des Schulträgers befinden sich Übersetzungen der Merkblätter, und zwar in ukrainischer, persischer und arabischer Sprache (https://www.mainz-bingen.de/de/Aemter-Abteilungen/Bildung-Schule/Schulbuchausleihe.php).

Abgabefrist ist der 15.03. eines jeden Jahres.

Bis zu diesem Datum müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gestellt werden.

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Anträge vollständig ausgefüllt und sämtliche Anlagen ebenfalls beigefügt sind. Unvollständige Anträge und fehlende Anlagen führen zu unnötigen Verzögerungen in der Bearbeitung.

Für die zukünftigen 5. Klassen (jetzigen 4. Klassen): Die Anträge erhalten Sie über die Grundschule Ihres Kindes.

Entgeltliche Ausleihe

Den Schülerinnen und Schüler des SGG wird bis spätestens 16.05.2024 der individuelle Freischaltcode und ein Informationsmerkblatt über die Klassenleitung/Stammkursleitung verteilt werden. Bitte schauen Sie in den Rucksäcken Ihrer Kinder nach diesen fristgebundenen Unterlagen. Allen Schülerinnen und Schülern, die erst ab dem Schuljahr 2024/2025 unsere Schule besuchen, werden die Freischaltcodes postalisch zugesandt werden. Dies betrifft hauptsächlich die neuen Schuljahrgänge 5 und die Externen 11er. Hierin beinhaltet sind natürlich auch Neuanmeldungen für das kommende Schuljahr in den übrigen Jahrgängen.

Ab dem17.5.-17.6.2024 können die Sorgeberechtigten dann gem. Anleitung auf dem Merkblatt die Anmeldung und Buchbestellung tätigen. Bei Problemen bei der Anmeldung/Bestellung bzw. mangelnder Internetzugang steht das Sekretariat als Servicestelle zur Verfügung.

Frist zur Beantragung der entgeltlichen Ausleihe: 17.5. – 17.6.2024

Bitte halten Sie unbedingt diese Fristen ein. Eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung durch die Kreisverwaltung Mainz- Bingen erfolgt lediglich in absoluten Ausnahmefällen und hat einen immensen Verwaltungsaufwand zur Folge.

Schulbuchlisten

Die Schulbuchlisten für alle Klassenstufen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Kontakte:

Sekretariat Stefan-George-Gymnasium, Frau Pecher 06721-49100, E-Mail: sekretariat

Sachbearbeitung beim Schulträger Landkreis Mainz-Bingen:

  • Frau Weinmann (Weinmann.Pia (at) mainz-bingen.de) Tel. 06132/787-2228
  • Herr Heimen (Heimen.Eric (at) mainz-bingen.de) Tel. 06132/787-2224
  • Frau Werner (Werner.Xenia (at) mainz-bingen.de) Tel. 06132/787-2233

Kreisverwaltung (bzgl. Schulbuchausleihe): https://www.mainz-bingen.de/de/Bildung-Schule/Schulbuchausleihe.php

Schulbuchausleihe Ministerium:

Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Mainz 06131-16-4546 oder per E-Mail: schulbuchausleihe (at) bm.rlp.de

Ihre Ansprechpartner:

  • Dominik Hofmann
  • Jürgen Kreischer
  • Helena Laukert