Die Cafeteria wird als Wirtschaftsbetrieb vom Förderkreis des Stefan-George-Gymnasiums e. V., der von interessierten Eltern und Lehrern 1993 gegründet wurde, betrieben.
Die Cafeteria bietet den Schülern die Möglichkeit, sich auf dem Schulgelände, fern der Innenstadt, mit einem Brötchen, Brezel, Obst oder sonst. Snack zu versorgen. Die Cafeteria arbeitet als „Wirtschaftsbetrieb“ und darf kein Minus machen, da sonst dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
>> Hier finden Sie weitere Infos zum Förderkreis des Stefan-George-Gymnasiums e.V.
Cafeteria-Ordnung
§1. In der Cafeteria gelten die Vorschriften der Schul- und Hausordnung entsprechend.
§2. In Ergänzung der Schulordnung sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
§2.1. Die SchülerInnen haben sich zivilisiert und rücksichtsvoll gegenüber den Cafeteria-Mitarbeitern und anderen Besuchern der Cafeteria zu verhalten. Den Anordnungen der Cafeteria-Mitarbeiter ist gegebenenfalls Folge zu leisten.
§2.2. Die ausgelegten Zeitungen und Zeitschriften sind nach Gebrauch geordnet wieder auf die Fensterbank zurückzulegen. Ausgeliehene Zeitungen sind zurückzubringen. Ein Ausreißen bzw. Ausschneiden von Artikeln aktueller Zeitungen ist nicht erlaubt.
§2.3. Aushänge sind nur auf den Pinwänden erlaubt und vorab von der Schulleitung zu genehmigen.
§2.4. Die Tische sind in sauberem Zustand zu hinterlassen. Die Stühle sind nach Benutzung unten den jeweiligen Tisch zu schieben.
§2.5. Der entstandene Müll (z.B. Verpackungsmüll, Servietten) ist von den Cafeteriabesuchern in den Mülleimern zu entsorgen.
§3. Bei Zuwiderhandlung gegen die bes. unter 2 genannten Verhaltensregeln können disziplinarische Maßnahmen gemäß Maßnahmenkatalog der Schulordnung ausgesprochen werden. Der zeitlich befristete oder unbefristete Ausschluss vom Besuch der Cafeteria ist möglich.