Hausaufgabenkonzept

Allgemeine Grundsätze

  • Die Verantwortung für das Erlernen einer HA-Kompetenz und die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für die Erledigung der HA liegt gleichermaßen bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer sorgen für einen angemessenen Umfang der Hausaufgaben, sie wählen klare und eindeutige Arbeitsaufträge und sorgen für einen erkennbaren Zusammenhang mit dem Unterricht. Die Erklärung der HA, das Anschreiben an die Tafel und genügend Zeit zum Abschreiben erfolgt konsequent vor dem Klingeln; erst nach dem Klingeln werden Materialien, Bücher, etc. in den Rucksack eingepackt. Die HA werden im Klassenbuch dokumentiert.
  • Die Schülerinnen und Schüler übernehmen zunehmend die Verantwortung für ihr eigenes Arbeiten; sie sorgen selbstständig für eine Zeiteinteilung und eine sinnvolle Verteilung der Hausaufgaben auf die einzelnen Tage, bemühen sich um eine ordentliche gleichwie konzentriert-zügige Erledigung und um ein genaues Beachten der Aufgabenstellung. Sie sind verpflichtet, ihr Hausaufgabenheft sorgfältig zu führen.
  • Die Eltern unterstützen ihre Kinder bei der Einrichtung einer festen häuslichen Lernzeit, sie sichern eine günstige Arbeitsatmosphäre, unterbinden äußere Störungen und Ablenkungen, helfen beim Zeitmanagement, fördern die Selbstständigkeit ihrer Kinder und kontrollieren formal die ordnungsgemäße Erledigung der HA. Sie kontrollieren regelmäßig die Führung des Hausaufgabenheftes.
  • Verstehen Schülerinnen oder Schüler eine Aufgabenstellung nicht und können dies Problem auch mit Hilfestellung von anderen nicht lösen, legen sie dies in einer ausführlichen schriftlichen Begründung dar.
  • Neben und unabhängig von den erteilten HA gehört die Nachbereitung (mündliche Wiederholung) jeder Unterrichtsstunde zum Pensum, das in der täglichen Lernzeit zu erledigen ist.

Organisatorisches

  • HA werden auf der rechten Seite der geöffneten Tafel notiert und bleiben dort den gesamten Schultag angeschrieben. Der Ordnungsdienst jeder Klasse überträgt Hausaufgaben, die in Fachräumen aufgegeben wurden, an die Tafel im Klassenraum.
  • Im Klassenbuch werden die Hausaufgaben zu dem Tagesdatum notiert, an dem sie aufgegeben wurden (also nicht zu dem Tagesdatum, bis zu dem sie angefertigt werden müssen).

Grundlegung und Regelungen für den gleitenden Einstieg am Gymnasium

  1. Ein Methodenlernen-Training wird für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien durchgeführt: Arbeitstechniken und Arbeitsorganisation werden eingebunden in den Fachunterricht eingeübt, dafür wird verbindlich festgelegt, welche Bereiche in welchem Fachunterricht mit welchen Materialien trainiert werden. Die Materialien werden in einem Methodenhefter gesammelt und auf einem Methodenpass vermerkt, sodass sie auch später (z. B. für Beratungsgespräche) zugänglich sind.
  2. Starthilfe für eine Hausaufgaben-Kompetenz bis zu den Herbst- bzw. Weihnachtsferien in der 5. Klasse:
    • Kontrolle der HA in jeder Stunde -> bei jeder Fachlehrerin/ jedem Fachlehrer
    • konsequentes Anwenden der Disziplinarregelungen (s. u.)
    • Unterstützung und regelmäßige Begleitung durch die Eltern (Etablierung einer festen Lernzeit, konzentriertes Arbeiten, etc.)
    • regelmäßige Kontrolle der Hausaufgabenheft-Führung durch die Klassenleitung (z. B. bei Stillarbeitsphasen oder in der KL-Stunde) ggfs. Rückmeldung an Eltern (über vorbereitetes Formular)
  3. Maßnahmen für einen gleitenden Übergang
    • Phasenweiser Aufbau der Hausaufgaben-Menge: Phase I bis zu den Herbstferien; Phase II bis zu den Weihnachtsferien.
    • Die Schüler werden ggfs. für einen bestimmten Zeitraum gebeten, die Zeit, die sie für das Anfertigen der Hausaufgaben eines Faches benötigt haben, im HA-Heft zu notieren. Dies wird bei der Kontrolle des HA-Heftes durch die Klassenleitung oder die Fachlehrerin/ den Fachlehrer eingesehen. Daraus ergeben sich wichtige Rückmeldungen über Gesamtumfang der Hausaufgaben und ggfs. aber auch über die Arbeitsorganisation und die Leistungsfähigkeit einzelner Schülerinnen bzw. Schüler.

Zeitliche Regelungen und Einschränkungen

  • Grober Richtwert sind 90 Minuten tägliche häusliche Arbeits- und Lernzeit, diese Angabe ist jedoch abhängig vom individuellen Arbeitstempo.
  • Wenn der Richtwert trotz konzentrierten Arbeitens deutlich überschritten wurde, sollen Eltern dies schriftlich bestätigen, damit erfolgt keine Sanktion. Tritt dies gehäuft bei einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern auf, erfolgt ein Beratungsgespräch mit Schülerin/ Schüler und Eltern über Arbeitsorganisation und Arbeitsstrategien sowie ggfs. über die Leistungsfähigkeit der Schülerin/ des Schülers.
  • Die Schülerinnen bzw. Schüler können für einen bestimmten Zeitraum gebeten werden, die Zeit, die sie für das Anfertigen der Hausaufgaben eines Faches benötigt haben, im HA-Heft zu notieren.

Überprüfung und Kontrolle der Hausaufgaben / Disziplinarregelungen

  • Die Schülerin/ der Schüler meldet nicht oder unvollständig erledigte Hausaufgaben unaufgefordert vor Stundenbeginn und zeigen diese in der Folgestunde unverlangt nach, falls nicht mit der entsprechenden Fachlehrerin bzw. dem entsprechenden Fachlehrer eine andere Regelung getroffen wurde.
  • Über vergessene und unvollständig erledigte Hausaufgaben führt jede Fachlehrerin/ jeder Fachlehrer eine Liste. Auf diese wird auch aufgenommen, wenn eine Schülerin / ein Schüler eine falsche Aufgabe gemacht hat, damit das sorgfältige Abschreiben der Hausaufgaben geübt wird.
  • Konsequentes Reagieren bei fehlenden und unvollständigen Hausaufgaben: Es wird dann ein Strich notiert. Ab drei/vier Strichen (ggfs. innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) erfolgt ein Klassenbucheintrag und es wird ein Meldezettel an die Eltern mitgegeben (liegt als Formularvordruck im Klassenbuch; mit Rücklauf).
  • Mängelbehaftete Hausaufgabenerledigung wird in Epochalnoten und Mitarbeitsnoten einbezogen.
  • Auf Krankheitsfall wird individuell Rücksicht genommen: ist die Schülerin/ der Schüler bereits seit mehreren Tagen wieder in der Schule, kann die Erledigung der Hausaufgaben erwartet werden; nicht jedoch, wenn er am Vortag noch krank war.
  • Hausaufgabenüberprüfungen werden in der 5. Klasse generell angekündigt.