Hausordnung

Präambel

Unsere Schule ist eine große Gemeinschaft, in der viele Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie weitere Beschäftigte zusammen leben und arbeiten. Es ist unser Ziel, eine Kultur des Miteinanders zu schaffen, in der jeder in seiner Individualität, in seinen Stärken und in seinen Schwächen geachtet wird. Auf diese Weise wollen wir eine Atmosphäre schaffen, in der jeder zum gemeinsamen Lehren und Lernen angeregt und befähigt wird. Dies kann jedoch nur sinnvoll verwirklicht werden, wenn wir alle verantwortlich daran mitarbeiten, indem wir Achtung, Toleranz und Rücksicht zeigen und Sorgfalt mit den uns anvertrauten Gütern als selbstverständlich anerkennen. Die vorliegende Hausordnung soll die Umsetzung unserer Werte für die Schulgemeinschaft ermöglichen; sie hilft dabei, die Rechte eines jeden zu wahren und auch die Notwendigkeit der Mitverantwortung aller am Schulleben Beteiligter aufzuzeigen.

  1. Umgang mit Schuleigentum

1.1 Jeder ist verpflichtet, jegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sowie die sanitären Anlagen pfleglich zu behandeln.

1.2 Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Fensterbänken und das Rutschen auf Treppengeländern nicht gestattet. Flure, Treppen und Gebäudegänge müssen als Fluchtwege stets freigehalten werden. Das Betreten der Terrassen ist für Schülerinnen und Schülern nur mit besonderer Erlaubnis und im Notfall zulässig; die Grünanlagen dürfen wegen der Unfallgefahr und zu deren Schutz nicht als Spielgelände genutzt werden.

1.3 Fundgegenstände sollen bei den Hausmeistern oder im Sekretariat abgegeben werden. Jegliche Sachbeschädigungen und Mängel sind den Hausmeistern oder einer Lehrkraft möglichst umgehend mitzuteilen.

1.4 Bekanntmachungen und Aushänge bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

  1. Verhalten auf dem Schulgelände

2.1 Ausgrenzung Einzelner, Mobbing und Cyber-Mobbing werden an unserer Schule nicht geduldet; alle am Schulleben Beteiligte sind verpflichtet, gegen derartige Prozesse entschieden vorzugehen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.

2.2 Alle verhalten sich auf dem Schulgelände fürsorglich und gehen respektvoll miteinander um. Aus gegenseitiger Rücksichtnahme achten alle gemeinsam darauf, dass Lärm in den Gebäuden und während der Unterrichtszeit auch auf dem Außengelände vermieden wird. Auf den Gängen wird nicht gerannt und gelärmt.

2.3 Unfälle sind unverzüglich dem Sekretariat oder dem Schulsanitätsdienst mitzuteilen.

2.4 Gemeinsam sorgen alle dafür, dass während des Unterrichts ungestörtes Arbeiten möglich ist. Dies gilt besonders für Stunden mit unbeaufsichtigter Stillarbeit.

2.5 Während des Unterrichts soll nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut werden; Ausnahmen werden im Einzelfall geregelt.

2.6 Schülerinnen und Schüler der Orientierungs- und der Mittelstufe dürfen das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit nicht verlassen, da sie der Aufsichtspflicht unterliegen.

2.7 Schülerinnen und Schüler der Orientierungs- und Mittelstufe, die den Unterricht aus Krankheitsgründen verlassen müssen, melden sich bei der Fachlehrkraft der laufenden Stunde ab und bitten im Sekretariat um Benachrichtigung ihrer Sorgeberechtigten. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe melden sich im Sekretariat ab.

2.8 Fachsäle und Sportstätten werden nur in Begleitung der Fachlehrkraft betreten; das Essen und Trinken ist dort wie auch im Bibliothekszentrum nicht erlaubt.

2.9 Die Bibliothek und die Bücherei sind Arbeitsräume. Die Computer-Arbeitsplätze in der Bibliothek sind der unterrichtsbezogenen Arbeit vorbehalten. Es gilt die Bibliotheksordnung als Bestandteil dieser Hausordnung.

2.10 Das Mitbringen von privaten Gegenständen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr; für diese übernimmt die Schule keine Haftung.

2.11 Das Mitführen von Messern, Waffen, Feuerwerkskörpern, Laserpointern und anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

2.12 Besitz, Konsum und Weitergabe von illegalen wie auch legalen Drogen sind auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen im Regelfall nicht erlaubt; Ausnahmefälle für schulische Aktivitäten (legale Drogen) werden im Einzelfall geregelt. Schülerinnen und Schüler, die unter Drogeneinfluss stehen, werden vom laufenden Unterricht ausgeschlossen. Das Rauchen und auch das Konsumieren von verdampfenden Geräten (E-Zigaretten, E-Shishas usw.) ist verboten.

2.13 Jeder sorgt dafür, die Schule und das Außengelände sauber zu halten; Müll, mitgebrachte Verpackungen und Speisereste sind selbst zu entsorgen.

2.14 Roller, Inline-Skates, Skateboards und vergleichbare Fortbewegungsmittel dürfen aus Sicherheitsgründen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

2.15 Aufgrund der Verletzungsgefahr darf nicht mit Schneebällen geworfen werden.

2.16 Die Notfalltasten, die sich in allen Räumen befinden, sollen im Notfall benutzt werden; eine missbräuchliche Verwendung ist streng untersagt und wird geahndet.

2.17 Parkplätze auf dem Schulgelände sind den Lehrerinnen und Lehrern sowie den angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten. Bei Zuwiderhandlung können Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

  1. Verwendung multimedialer Geräte

3.1 Schülerinnen und Schüler müssen ihre mobilen Telekommunikationsgeräte und alle Arten von elektronischen Unterhaltungsmedien (Tablets, MP3-Player, iPods usw.) während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen ausgeschaltet und verborgen in Taschen aufbewahren. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, unter Wahrung ihrer Vorbildfunktion die Benutzung auf Notwendigkeiten zu beschränken.

3.2 Foto-, Film- und Tonaufnahmen und ihre Veröffentlichung sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten gestattet; das Recht am Bild ist unbedingt zu beachten.

3.3 In Ausnahmefällen dürfen Schülerinnen und Schüler ihr Mobiltelefon mit ausdrücklicher Erlaubnis einer anwesenden Lehrkraft oder des Sekretariats benutzen.

3.4 Eine unterrichtliche Nutzung von Mobiltelefonen und technischen Geräten ist mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft möglich.

3.5 Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist die Nutzung multimedialer Geräte im Oberstufenraum erlaubt; sie dürfen ab der sechsten Stunde Mobiltelefone in Pausen und Freistunden auf dem Schulgelände verwenden.

3.6 Bei Verstoß gegen diese Regelungen sind Lehrkräfte (gemäß § 96 ÜSchO) befugt, die Geräte einzuziehen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten das Gerät in der Regel am Ende des Schultags durch die Schulleitung ausgehändigt; bei nicht volljährigen Schülern kann bei einem schweren Verstoß oder im Wiederholungsfalle entschieden werden, dass die Rückgabe nur an die Eltern bzw. mit schriftlichem Auftrag der Eltern erfolgt. Für Schäden an eingezogenen Geräten wird nicht gehaftet.

3.7 Bei Klassen- und Kursarbeiten sowie sonstigen Leistungsüberprüfungen werden eingeschaltete Mobiltelefone oder andere elektronische Geräte als vorbereitende Täuschungshandlungen gewertet.

  1. Pausenregelungen

4.1 Die unterrichtenden Lehrkräfte verschließen am Ende der Unterrichtsstunde die Fachsäle und Kursräume, vor der großen Pause und bei einem Raumwechsel der Klasse auch die Klassenräume.

4.2 Während der großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig die Gebäude und halten sich auf den Pausenhöfen auf. Spinde und die VertretungsplanAnzeigen können unmittelbar zu Beginn und nach dem Vorklingeln am Ende der Pause aufgesucht werden

4.3 Der Zugang zum Lehrerzimmer und dem Sekretariat, zur Cafeteria, zum Bibliothekszentrum und die Durchquerung zum K-Trakt-Pausenhof sind während der großen Pausen möglich.

4.4 Die Sportanlagen dürfen in den Pausen nicht betreten werden, soweit dort keine Aufsicht gewährleistet ist.

4.5 Die aufsichtführenden Lehrkräfte stehen den Schülerinnen und Schülern während der großen Pausen in Konfliktfällen und bei Problemen zur Verfügung.

4.6 Für Ballspiele sind nur weiche Bälle erlaubt; an den Tischtennisplatten dürfen auch Tennisbälle, für die Basketballkörbe auch Fußbälle verwendet werden.

4.7 Mit dem Vorklingeln begeben sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zügig zu ihren Unterrichtsräumen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann.

4.8 Bei einem Raumwechsel über die große Pause hinweg werden Ranzen und andere Utensilien grundsätzlich mit auf den Pausenhof genommen.

4.9 Schlechtwetterpausen werden durch eine Lautsprecherdurchsage bekanntgegeben; die Schülerinnen und Schüler verbleiben in diesem Fall in ihren Klassen- und Kursräumen bzw. im Flur vor dem Raum, in dem sie zuletzt Unterricht hatten. Fachsäle und der gesamte N-Trakt sind zu verlassen und ggfs. zu verschließen. Die Außenbereiche – außer dem überdachten Pausenhof – sind während einer Schlechtwetterpause gesperrt, da dort keine Aufsicht gewährleistet ist.

4.10 Schlechtwetterpausen erfordern in besonderem Maße Rücksichtnahme und ein angepasstes Verhalten.

Schlussbestimmungen

Auf dem gesamten Schulgelände wird das Hausrecht von der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter ausgeübt, im Verhinderungsfall von deren/dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Lehrerinnen und Lehrer der Schule sind gegenüber allen Schülerinnen und Schülern weisungsbefugt. Des Weiteren sind andere an der Schule Beschäftigte (z. B. Hausmeister/innen, Sekretärinnen, Bibliothekarin, Schulsozialarbeiterin) in ihren Aufgabenbereichen weisungsberechtigt. Das Leitbild des Stefan-George-Gymnasiums in seiner jeweils gültigen Fassung, die Bibliotheks-, Mensa- und Cafeteriaordnungen, die Pausenordnung, der Alarmplan und die Brandschutzordnung sowie die Regelungen zum Reinigungsdienst und zum Entschuldigungsverfahren in der Oberstufe sind Bestandteil dieser Hausordnung. Die Hausordnung gilt für alle Schulbenutzer; sie wird mit dem Eintritt in unsere Schule anerkannt. Alle Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Schülerinnen und Schüler sowie sorgeberechtigte Eltern erhalten ein Exemplar dieser Hausordnung und bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme schriftlich.

Zuletzt aktualisiert 08/2017

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